Beim Auf- und Ausbau von Breitbandinfrastrukturen stellen Tiefbaumaßnahmen zum Verlegen neuer Leitungen einen wesentlichen Kosten- und Zeitfaktor dar. Nicht selten können diese bis zu 70 Prozent der gesamten Projektkosten ausmachen. Darüber hinaus gestaltet sich die Erschließung mancher Regionen allein aufgrund topographischer Gegebenheiten oder ihrer entfernten Lage schwierig. Durch die Nutzung bereits vorhandener Infrastrukturen lässt sich bei Ausbauprojekten der Aufwand an Grabungs- und Verlegearbeiten minimieren, was erhebliche Kosten- und Zeitersparnisse ermöglicht.
Mit dem am 10.05.2012 in Kraft getretenen § 77a Abs. 3 TKG hat die Bundesnetzagentur durch den Gesetzgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen erhalten, Inhaber von für den Breitbandausbau relevanten Infrastrukturen zur Datenlieferung für den Infrastrukturatlas zu verpflichten.